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Funktionstherapie (Funktionsbehandlung)

Funktionstherapie (Funktionsbehandlung)



Wenn nach einer ausführlichen Diagnostik und Selbstbeobachtung des Patienten Fehlfunktionen des Kausystems als Ursache für die Beschwerden des Patienten als wahrscheinlich angenommen werden können, wird eine Funktionsbehandlung eingeleitet.

Die Therapie zielt immer auf eine Entspannung der beteiligten Muskulatur und auf eine Entlastung traumatisierter oder gar entzündeter Strukturen der Kiefergelenke und einzelner überlasteter Zähne. In manchen Fällen können auch schmerzstillende und entzündungshemmende Medikamente zum Einsatz kommen.
 

Kunststoffschiene. Fotos: MDZ.

Nach therapeutischen Gesichtspunkten wird in den allermeisten Fällen eine Schiene aus Kunststoff angefertigt, die vom Patienten selbst auf die untere oder obere Zahnreihe aufgesetzt wird. Durch eine solche Schiene wird der bisherige Funktionskreis zwischen den Zahnreihen unterbrochen, die Gewebe werden entlastet und die Muskulatur kann sich entspannen. Die Schiene ist zunächst möglichst dauerhaft (Tag und Nacht) zu tragen und sollte nur zum Essen herausgenommen werden. Genaue Angaben hierzu wird der behandelnde Zahnarzt machen.

Diese Schiene wird anfangs in kurzen, später in längeren Zeitabständen korrigierend eingeschliffen, um der fortschreitenden Normalisierung der Kieferfunktion angepasst zu werden. Der Patient säubert seine Schiene regelmäßig mit Zahnbürste und Zahnpasta und setzt sie auf ebenfalls gereinigte Zähne auf.
 

Die zahntechnische Anfertigung einer an die Gegenzahnreihe angepassten (adjustierten) Schiene nimmt einige Zeit in Anspruch, so dass manchmal zur ganz kurzfristigen Linderung der Beschwerden auch vorgefertigte Hilfsmittel wir flüssigkeitsgefüllte Gelkissen (Aqualizer) oder einfache tiefgezogene Schienen ohne Anpassung an den Gegenkiefer zum Einsatz kommen können. Akupunktur zur symptomatischen Muskelentspannung oder autogenes Training zur Förderung einer besseren Stressverarbeitung kann ebenfalls sinnvoll sein.

Je nach Entzündungsgrad der beteiligten Gelenkstrukturen entscheidet der Zahnarzt, ob und wann eine physiotherapeutische Begleittherapie einsetzen kann.

Nach Harmonierung der Funktion durch Abstützung der Zähne auf der Schiene und Abklingen der akuten Beschwerden wie Verspannung und Schmerzen wird analysiert, welche Maßnahmen gegebenenfalls an den Zähnen durchgeführt werden müssen, um auch ohne Schiene eine geordnete Kaufunktionalität zu ermöglichen. Das ganze Spektrum zahnärztlicher Behandlungsmöglichkeiten kann hierbei unter Umständen zum Einsatz kommen.

Die Kosten für funktionstherapeutische Maßnahmen richten sich nach dem Aufwand und werden nach GOZ berechnet. Zusätzlich können Laborkosten entstehen. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich nicht an diesen Kosten, deshalb sollten im Vorfeld der Behandlung zwischen Zahnarzt und Patient die voraussichtlichen Kosten abgeklärt werden.


Dieser redaktionelle Beitrag wurde freundlicherweise vom MDZ - Medizinischer Beratungsdienst der Zahnärzte zur Verfügung gestellt.

 

Datum der letzten Änderung: 14. April 2009